Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König

Auswahl von Probenahmestellen

Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, hat nach § 14 b der Trinkwasserverordnung geeignete Probenahmestellen vorzuhalten. Diese sind durch hygienisch-technisch kompetentes Personal zu bestimmen (i.d.R. nicht durch den Probenehmer oder Installateur). Dies gilt für die orientierenden Untersuchung, aber auch für eine mögliche weitergehende Untersuchung und Nachuntersuchungen.

Probenahmestellen sind nach den Vorgaben des DVGW Arbeitsblatt W 551 auszuwählen. Dazu gehören der Abgang Trinkwasser (warm) am Trinkwassererwärmer, am Wiedereintritt der Zirkulation am Trinkwassererwärmer und an der weitesten entfernten Entnahmestelle je Strang.

Die Auswahl geeigneter Probenahmestellen ist wichtig, damit bei einer orientierenden oder weiterführenden Untersuchung  Zustand der Trinkwasserinstallation entsprechend bewertet werden kann und hyginische Probleme der Anlage aufgedeckt werden können. Eine Auswahl der Probenahmestellen, damit man möglichst nichts gefunden wird, ist nicht gestattet.

Wenn Sie mehr zum Thema "Auswahl von Probenahmestellen" wissen möchten oder einen Kostenvoranschlag wünschen, kontaktieren Sie mich bitte.


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