Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König

Blei in Trinkwasser-Installation

Bis 1973 sind in Trinkwasserinstallationen auch Leitungen aus Blei eingesetzt worden, da diese sich leicht verarbeiten lassen. Seit 1973 ist der Einsatz von Bleileitungen verboten. Bis heute wird Blei als Legierungsmetall in Kupferlegierungen, z. B. Rotguss, für Armaturen eingesetzt und gelangt darüber auch in das Trinkwasser.


Gefahren von Blei in Trinkwasseranlagen

Blei reichert sich im menschlichen Körper an und kann bei erhöhten Werten zu Schäden am Nervensystem, zu Magen- und Darmbeschwerden und zu Nierenschäden führen. Besonders gefährlich ist Blei für Schwangere und Kinder.


Bleileitungen erkennen

Bleileitungen können mit einem Messer sehr leicht angeschnitten werden; diese Stelle erscheint dann silbrig. Zudem haben Bleileitungen, im Gegensatz zu Leitungen aus verzinktem Stahl, einen dumpfen Klang, wenn man z.B. mit einem Schraubendreher darauf schlägt.
Ein weiterer Hinweis sind kelchartige Übergänge zwischen den Rohren und gebogene Rohre, spezielle Winkelstücke für Bleileitungen existieren i.d.R. nicht.


Austauschpflicht

In der neuen Trinkwasserverordnung von 2023 ist in §17 eine Austauschpflicht hinzu gekommen. Bleileitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht werden. Das zuständige Gesundheitsamt kann gewisse Fristverlängerungen unter bestimmten Bedingungen zulassen.


Vorbeugung

Grundsätzlich gilt, wenn das Trinkwasser länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, sollte man dieses vollständig bis zur Temperaturkonstanz ablaufen lassen.
Je länger das Wasser in der Leitung steht, desto mehr Stoffe aus dem Leitungsmaterial reichern sich im Wasser an. Durch das Ablaufen lassen erhält man wieder weniger belastetes Wasser aus der Leitung des Wasserversorgers.


Pflichten für Installationsunternehmen

Wenn ein Installationsunternehmen in einer Trinkwasseranlage Bauteile aus Blei findet, ist von diesem unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Dies gilt nicht, wenn das Installationsunternehmen die Bleileitungen unverzüglich entfernt.


Neuer Grenzwert für Blei ab 2028

Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 0,005 mg/l verschärft (heute 0,010 mg/l). Dies wird zur Folge haben, dass Trinkwasseranlagen mit herkömmlichen Rotguss-Armaturen diesen Grenzwert voraussichtlich nicht einhalten werden können. Bereits heute sind von diversen Herstellern Armaturen mit bleiarmen Kupferlegierungen auf dem Markt. Dies sollte bei Neuplanungen und Sanierungen von Planern und Installateuren bereits heute beachtet werden.


Wenn Sie mehr zum Thema Blei in der Trinkwasserinstallation erfahren möchten, kontaktieren Sie mich.


Kontakt

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@trinkwasserhygiene-koenig.de
Telefon: 05402 4023223

 


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