Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König

Gefährdungsanalyse

Eine Gefährdungsanalyse muss  erstellt werden, wenn bei der Beprobung einer Warmwasseranlage der Maßnahmewert für Legionellen aus der Trinkwasserverordnung überschritten wurde. Dies gibt die Trinkwasserverordnung im § 16, Absatz 7 vor.

Eine Gefährdungsanalyse kann aber auch ohne eine vorherige Beanstandung der Trinkwasserqualität durchgeführt werden, um die Wahrscheinlichkeit für eine zukünftige Beanstandung zu verringern. Dies wird eine systemische Gefährdungsanalyse genannt.

Ablauf

  • Zu Beginn werden in einem gemeinsamen Gespräch wesentliche Daten der Trinkwasserinstallation abgefragt und ein Termin für eine Ortsbesichtigung vereinbart.
  • Bei der Ortsbesichtigung wird der aktuelle Zustand der Trinkwasserinstallation dokumentiert. Dazu wird die Trinkwasseranlage ausgehend vom Hausanschluss, über die Verteilung und Warmwasserbereitung bis zu den Entnahmestellen genauestens untersucht.
  • Aus den Daten der Ortsbesichtigung wird das Gutachten zur Gefährdungsanalyse erstellt. Darin wird der aktuelle Zustand mit den Vorgaben aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Normen, Richtlinien, usw.) verglichen und Abweichungen von diesen (Mängel) aufgeführt. Im Weiteren werden aus den gefundenen Mängeln die möglichen Gefahren für die Nutzer der Trinkwasseranlage abgeleitet und Handlungsempfehlungen für die Mängelbeseitigung dokumentiert.

Wenn Sie mehr zum Thema Gefährdungsanalysen wissen wollen oder einen Kostenvoranschlag wünschen, kontaktieren Sie mich bitte.


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