Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

 Die Trinkwasserverordnung konkretisiert in Deutschland die Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes, dass Wasser rein und genusstauglich sowie frei von Schadstoffen sein muss. Es darf keine gesundheitliche Gefahr von Trinkwasser ausgehen.

Es sind Vorgaben bzgl. der einzuhaltenden Grenzwerte für biologische (z.B. Legionellen) und chemische Parameter (z.B. Blei), der einzusetzenden Materialien, dem Einsatz von Sicherungsarmaturen zum Schutz gegen Rückfließen, Aufbereitung des Wassers, Untersuchungspflichten, Anzeige- und Informationspflichten, und den Umgang mit Situationen, in der Maßnahmewerte oder Grenzwerte überschritten wurden, vorhanden.

Die Trinkwasserverordnung wird immer wieder angepasst und verändert. Aktuell ist die Version von 2023. Sie ist kostenfrei im Internet, z.B. beim Ministerium für Justiz, erhältlich.


Bild Trinkwasserverordnung 1. Seite der Trinkwasserverordnung


Was müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen beachten?

Für Betreiber von Trinkwasseranlagen sind als Beispiele folgende Festlegungen der Trinkwasserverordnung wichtig:

  • Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§13, Abs. 1)
  • Es dürfen nur geeignete Werkstoffe verwendet werden (§13, Abs. 2; §14)
  • Eventuell noch vorhandene Bleileitungen müssen bis zum 12.01.2026 ausgebaut sein. Fristverlängerungen sind in speziellen Fällen möglich. (§17)
  • Bei einer Maßnahmewertüberschreitung des Parameter Legionellen muss lt. Trinkwasserverordnung eine Risikoabschätzung durchgeführt werden (§51, Abs. 3)
  • Eigenwasserversorgungsanlagen (z.B. Brunnen auf dem eigenen Grundstück und die dazugehörige Trinkwasseranlage) sind jährlich auf bestimmte Parameter zu untersuchen (§29, Abs. 1)
  • Probenahmen und Untersuchungen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden (§ 39)
  • Bezüglich der Untersuchungspflichten aus der TrinkwV siehe Seite Untersuchungspflichten.


Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Thema Trinkwasserverordnung haben, melden Sie sich bei mir.
E-Mail: info@trinkwasserhygiene-koenig.de
Telefon: 05402 4023223


 


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