Betreiberpflichten
Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist in der Regel der Eigentümer; Teile der Betreiberpflichten können auch an andere, z.B. an Dienstleister, delegiert werden.
Der Betreiber hat den bestimmungsgemäßen Betrieb der gesamten Trinkwasser-Installation zu gewährleisten, so dass
- die Trinkwasser-Installation wie bei der Planung zugrunde gelegt betrieben wird. Dazu gehört, dass alle Entnahmestellen ausreichend häufig und gleichzeitig genutzt werden, um bedenkliche Stagnationen zu vermeiden. Dies wird durch eine Entnahme von ausreichend Wasser an allen Entnahmestellen innerhalb von 72 Stunden erreicht
- die Temperaturen für kaltes und erwärmtes Trinkwasser eingehalten werden.
Warmwasserabgang Speicher ≥ 60°C
Zirkulationsrücklauf ≥ 55°C
Temperaturabfall im Warmwassersystem max. 5 K
Trinkwasser kalt: ≤ 25°C, möglichst ≤ 20°C
- alle notwendigen Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen vorhanden sind
- und die Instandhaltungsintervalle, insbesondere die Wartungsintervalle, eingehalten werden.
Diese Pflichten ergeben sich aus dem §13 der Trinkwasserverordnung.
Zusätzlich gibt die Trinkwasserverordnung Untersuchungspflichten für Betreiber einer Trinkwasseranlage vor, siehe Untersuchungspflichten gem. Trinkwasserverordnung.
Für Arbeitgeber, welche eine Trinkwasseranlage betreiben, gibt es weitere Pflichten, siehe Untersuchungspflichten für Arbeitgeber.
Kontakt
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@trinkwasserhygiene-koenig.de
Telefon: 05402 4023223