Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König

Hygiene-Erstinspektion 

Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1 ist für Neubau- und Sanierungsprojekte vorgesehen und soll trinkwasserhygienische Mängel am Aufbau der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig während der Planungs- und Bauphase aufdecken. Der Vorteil ist, dass frühzeitig aufgedeckte Mängel kostengünstig beseitigt werden können, bevor Wände und Decken geschlossen werden.

Die Hygiene-Erstinspektion ist von einer fachkundigen und vom Bauherrn, Planer, Errichter bzw. Installationsfirma unabhängigen Person durchzuführen.

Idealerweise beginnt die Hygiene-Erstinspektion bereits in der Planungsphase um etwaige, sich negativ auf die Trinkwasserhygiene auswirkende, Planungen vor der Bauphase aufzudecken.

Während der Bauphase werden eine oder mehrere Begehungen der Baustelle, je nach Größe und Baufortschritt der Trinkwasseranlage, durchgeführt, um die Trinkwasserinstallation vor der Befüllung derselbigen zu begutachten und etwaige trinkwasserhygienische Mängel aufzudecken.

Die im Bau befindliche Trinkwasseranlage wird dabei vom Hausanschluss aus in allen Bereichen begangen.
Begutachtet werden die eingesetzten Materialien, die Rohrleitungsführung, Wärmedämmungen, eingebaute Apparate zur Trinkwasserbehandlung, die Lagerung der Baumaterialien, etc.. Kurz gesagt, wird der Istzustand der Trinkwasserinstallation dokumentiert.

Das Ergebnis wird anschließend in einem schriftlichen Gutachten, mit Bezügen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit Handlungsempfehlungen zur Mängelbeseitigung, festgehalten.

Abgeschlossen werden kann die Hygiene-Erstinspektion nach Abschluss der Bauarbeiten mit einer Vollständigkeitsprüfung der Dokumentation und einer Funktionsprüfung der Anlage nach Erstbefüllung zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Übergabe.
Um ungeplante Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollte die Hygiene-Erstinspektion im zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens berücksichtigt werden.

 Die Hygiene-Erstinspektion beinhaltet:

  • Prüfung aller Dokumente auf Vollständigkeit, einschl. Betriebsanweisungen, Instandhaltungs- oder Hygieneplan
  • Prüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Prüfung auf Zulässigkeit von Sicherungseinrichtungen zu Feuerlöschleitungen und Nichttrinkwasserinstallationen

Nach Befüllung der Trinkwasseranlage muss nach VDI/DVGW 6023 eine Beprobung des Trinkwassers auf bestimmte Parameter erfolgen um einen Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit zu erhalten. Die Festlegung der Probenahmestellen kann während der Hygiene-Erstinspektion erfolgen. Die Beprobung selbst ist nicht Teil der Hygiene-Erstinspektion und muss separat beauftragt werden.

Wenn Sie mehr zum Thema Hygiene-Erstinspektion wissen wollen oder einen Kostenvoranschlag wünschen, kontaktieren Sie mich bitte.


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