Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene

Dipl.-Ing. (FH) Daniel König


Pseudomonas aeruginosa

 Was ist Pseudomonas aeruginosa?

Pseudomonas aeruginosa (P.a.) ist ein stäbchenförmiges Umweltbakterium, welches als natürlicher Bewohner in feuchter Erde und im Wasser i.d.R. in geringen Konzentrationen vorkommt. Es hat geringe Nährstoffansprüche, bildet Biofilme und kann sich in einem breiten Temperaturbereich (ca. 4- 44 °C) vermehren. Wachstum findet nur bei Vorhandensein einer Nährstoffquelle statt.


Gesundheitliche Aspekte

Pseudomonas aeruginosa ist gesundheitlich vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes und/oder geschwächtem Immunsystem gefährlich und ist resistent gegen viele Antibiotika. Es kann schwere Lungenentzündungen und Wundinfektionen auslösen und fällt unter die Krankenhauskeime. In z.B. Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind daher regelmäßige Beprobungen auf Pseudomonas aeruginosa von der TrinkwV und den dazugehörigen Empfehlungen des Umweltbundesamts vorgegeben und notwendig.
Auch bei gesunden Menschen kann das Bakterium zu Infektionen führen. Dazu gehören z.B. Wund- und Ohrinfektionen, Bindehautentzündung und Haarbalginfektionen.


Wie gelangt P.a. in die Trinkwasseranlage?

Der Keim gelangt häufig durch kontaminierte Bauteile, z.B. bei Tausch des Wasserzählers, bei Baumaßnahmen (z.B. unhygienische Lagerung von Rohren und anderen Bauteilen) oder Entnahmearmaturen in die Trinkwasserinstallation. Seltener gelangt der Keim über den Hausanschluss des Wasserversorger ins Haus.


Wachstumsbedingungen

Das Wachstum innerhalb der Trinkwasserinstallation wird vor allem durch Stagnation und erhöhte Temperaturen im Kaltwasser gefördert. Zudem muss eine Nährstoffquelle vorhanden sein. Nährstoffquellen können u.a. eingeschwemmte Sedimente oder Plastikteile in Entnahmearmaturen sein.


Grenzwerte und Untersuchungspflichten

Die Trinkwasserverordnung definiert einen Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa nur für Trinkwasser, welches in geschlossenen Behältern abgegeben wird. Eine Prüfpflicht gibt es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sowie weitere medizinische Einrichtungen und Kindergärten.
Die „UBA - Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen, Umweltbundesamt 2017“ gibt vor, dass P.a. in 100 ml nicht nachweisbar sein soll (<1 KBE/100 ml).

 


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